Das OLG Bamberg verpflichtet Amazon zu nachvollziehbaren Angaben über Empfehlungskriterien und einem leichteren Meldeweg für mutmaßlich illegale Inhalte.
Amazon muss die Logik seiner Produktempfehlungen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg genauer offenlegen. Laut einem Bericht der Verbraucherzentrale Bayern soll der Konzern nicht nur die verwendeten Kriterien nennen, sondern auch deren Bedeutung und Gewichtung nachvollziehbar darstellen. Das Urteil vom 29. Juli 2026 ist noch nicht rechtskräftig.
Gewichtung der Kriterien muss erkennbar sein
Nach Darstellung des Gerichts reicht es nicht aus, die Kriterien für Produktempfehlungen lediglich aufzuzählen. Nutzer sollen erkennen können, welche Rolle die einzelnen Faktoren spielen. Grundlage der Entscheidung ist der Digital Services Act (DSA).
Produktempfehlungen können die Aufmerksamkeit von Verbrauchern lenken und Kaufentscheidungen beeinflussen. Deshalb müsse nachvollziehbar sein, nach welcher Logik bestimmte Angebote präsentiert werden. Welche konkreten Anpassungen Amazon vornehmen muss, ist wegen der fehlenden Rechtskraft zunächst offen.
Gericht beanstandet auch Meldefunktion
Das Gericht beanstandete laut Verbraucherzentrale Bayern außerdem Amazons Verfahren zur Meldung mutmaßlich illegaler Inhalte. Die Schaltfläche „Ein Problem mit diesem Produkt melden" sei missverständlich formuliert. Zudem habe die Meldefunktion nur nach der Anmeldung mit einem Amazon-Konto genutzt werden können.
Das erschwere Hinweise etwa zu gefälschten Markenwaren, volksverhetzenden Rezensionen oder unzulässigen Heilsversprechen. Amazon soll den Meldeweg vereinfachen und ohne unnötige Zugangshürden anbieten. Zusätzlich müsse der Konzern Informationen zur Inhaltsmoderation leichter zugänglich machen.
Amazon prüft weitere rechtliche Schritte
Amazon erklärte laut Bericht, man teile das Ziel eines sicheren und vertrauenswürdigen Einkaufsumfelds. Der Konzern wolle zunächst die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten.
Für Verbraucher und Händler ist vor allem die künftige Ausgestaltung der Transparenz relevant. Offen ist, wie detailliert Amazon die Empfehlungslogik erläutern muss und welche konkreten Änderungen sich bei Produktseiten, Hilfeseiten oder Meldefunktionen ergeben.
Das Urteil trägt das Aktenzeichen 3 UKl 13/25 e. Es ist noch nicht rechtskräftig.
"