Apple reformiert nach EU-Vorgaben die Konditionen für Entwickler. Die umstrittene Installationspauschale entfällt und alternative Bezahloptionen werden nun erleichtert.
Apple und die Europäische Kommission haben sich auf grundlegend überarbeitete Geschäftsbedingungen für App-Entwickler in der Europäischen Union verständigt. Die neuen Richtlinien können ab sofort freiwillig übernommen werden und treten zum 1. Oktober 2026 verbindlich in Kraft. Ziel der Vereinbarung ist es, bisherige rechtliche Auseinandersetzungen über Vertriebswege, Gebührenmodelle und alternative Bezahloptionen im europäischen Binnenmarkt beizulegen.
Entwickler in der EU erhalten neue Optionen für Bezahlwege und alternative Vertriebskanäle.
Neues Provisionsgefüge ohne pauschale Installationsgebühr
Im Zentrum der Reform steht die ersatzlose Streichung der bisherigen Core Technology Fee, die Entwicklern ab einer bestimmten Downloadzahl pauschal pro Installation berechnet wurde. Stattdessen erhebt Apple künftig eine Core Technology Commission in Höhe von fünf Prozent auf digitale Transaktionen bei Anwendungen, die außerhalb des offiziellen App Stores vertrieben werden.
Zudem staffelt der Konzern die regulären Abgaben neu ab:
- 26 Prozent reguläre Provision für In-App-Käufe über Apple (15 Prozent für kleinere Entwickler)
- 20 Prozent bei Nutzung alternativer Zahlungsdienstleister (10 Prozent für kleinere Entwickler)
- 15 Prozent für Transaktionen über Weiterleitungen zu externen Websites (10 Prozent für kleinere Entwickler)
Parallele Bezahlsysteme und leichtere Marktplatzgründung
Entwickler erhalten künftig mehr operative Flexibilität: Sie dürfen Apples In-App-Kaufsystem parallel zu alternativen Zahlungsanbietern integrieren. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, muss die gewählte Konfiguration allerdings für mindestens zwölf Monate beibehalten werden.
Gleichzeitig senkt Apple die Hürden für den Betrieb alternativer Marktplätze und den Web-Vertrieb. Künftig steht diese Option auch Bildungseinrichtungen, gemeinnützigen Organisationen und börsennotierten Unternehmen offen, was insbesondere Medienhäusern und Handelsunternehmen neue Vertriebswege eröffnet.
Verschärfter Jugendschutz und Sicherheitsprüfungen
Flankiert werden die Lockerungen von strengeren Jugendschutzauflagen. In Apps der Kategorie für Kinder sind Verlinkungen zu externen Kaufseiten künftig vollständig untersagt. Für minderjährige Nutzer unter 18 Jahren ist bei alternativen Bezahlmethoden eine elterliche Freigabe obligatorisch, während externe Käufe für Kinder unter 13 Jahren komplett ausgeschlossen bleiben. Um die Systemsicherheit zu wahren, bleibt das Notarisierungsverfahren für alle Apps außerhalb des App Stores verpflichtend.