Vor dem Start der EU-EmpCo-Richtlinie warnt der bevh vor der Vernichtung neuwertiger Waren und fordert steuerliche Erleichterungen für Sachspenden sowie Abverkaufsfristen.
Vor dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie gegen Greenwashing (EmpCo-Richtlinie) zum 27. September 2026 warnt der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) vor einer drohenden Vernichtungswelle neuwertiger Waren. Grund dafür sind neu geregelte Verbote für pauschale oder rein über Kompensation begründete Umweltaussagen wie „klimaneutral" oder „umweltfreundlich". Produkte und Verpackungen mit solchen Alt-Aufdrucken verlieren mit dem Stichtag schlagartig ihre Verkehrsfähigkeit, sofern keine gesetzlichen Abverkaufsfristen greifen.
Steuerliche Schieflage begünstigt Vernichtung statt Spende
Um die Vernichtung einwandfreier Bestände zu verhindern, fordert der bevh gemeinsam mit der Organisation innatura gGmbH eine steuerliche Entlastung für Sachspenden. Nach geltendem deutschem Umsatzsteuerrecht gilt das Spenden von Waren als unentgeltliche Wertabgabe und löst Umsatzsteuer aus, während die Entsorgung beziehungsweise Vernichtung steuerfrei bleibt. Diese steuerliche Schieflage führt laut Verband dazu, dass Müllvermeidung und gemeinnütziges Engagement für Händler wirtschaftlich unattraktiv sind.
Forderung nach Steuererlass und Abverkaufsfristen
Der bevh appelliert an die Bundesregierung, kurzfristig per Erlass die Bemessungsgrundlage für Sachspenden im Rahmen der EmpCo-Umstellung abzusenken und langfristig das Steuerrecht unter dem Grundsatz „Spenden statt entsorgen" zu reformieren. Zudem unterstützt der Verband gemeinsam mit dem Markenverband und dem Handelsverband Deutschland (HDE) Forderungen nach einer einjährigen Abverkaufsfrist für bereits produzierte Ware.