Geschäfte, Gastronomiebetriebe und Dienstleister sollen ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Der Gesetzentwurf soll 2026 ins Kabinett.
"Bar oder Karte?" könnte bald eine Frage sein, die aus unserem Alltag verschwinden wird.
Das Bundesfinanzministerium plant eine gesetzliche Pflicht für Geschäfte, gastronomische Betriebe und Dienstleister, bei Zahlungen vor Ort neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten. Die Regelung soll 2027 in Kraft treten und ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umsetzen.
Bargeld soll weiterhin akzeptiert werden. Die Unternehmen sollen grundsätzlich selbst entscheiden können, welches digitale Verfahren sie anbieten. Vorgesehen ist jedoch, dass mindestens ein europäisches Bezahlsystem akzeptiert wird. Zusätzliche Gebühren für Kundinnen und Kunden sind laut den vorgelegten Eckpunkten nicht vorgesehen.
Gesetzentwurf noch in der Abstimmung
Der Gesetzentwurf befindet sich laut Bericht noch in der Abstimmung und soll noch 2026 ins Kabinett gebracht werden. Welche Anbieter und technischen Standards als europäisches Bezahlsystem gelten, ist für die praktische Umsetzung von zentraler Bedeutung. Bis zum Kabinettsbeschluss können sich die Eckpunkte noch verändern.
Das Ministerium begründet die Pläne unter anderem mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und anderer Finanzkriminalität. Digitale Zahlungen seien dokumentiert und dadurch besser nachvollziehbar. Die Pflicht soll damit zu mehr Transparenz bei Umsätzen beitragen.
Kritik aus Handel und Gastronomie
Aus Handel und Gastronomie kommt Kritik. Der Handelsverband Deutschland warnt vor zusätzlichen Kosten, Bürokratie und Unsicherheiten. Der Verband fordert zudem, Kartengebühren gegebenenfalls an Kundinnen und Kunden weitergeben zu dürfen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband verlangt Unterstützung sowie ausreichende Übergangsregelungen für kleine und mittlere Betriebe.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale begrüßt dagegen die größere Auswahl zwischen Karte, Smartphone und Bargeld. Für Verbraucherinnen und Verbraucher könnte die Regelung mehr Verlässlichkeit beim Bezahlen schaffen.
Digitale Zahlungen spielen im deutschen Einzelhandel bereits eine wichtige Rolle. Nach Angaben des EHI entfielen im vergangenen Jahr 65,1 Prozent des Umsatzes auf Kartenzahlungen. Barzahlungen kamen auf 32,3 Prozent. Die geplante Vorschrift würde damit vor allem dort ansetzen, wo digitale Verfahren bislang fehlen oder nicht verlässlich angeboten werden.
Einordnung der Redaktion für Händler
Ein zentraler Schmerzpunkt sind die Anschaffungs- oder Mietkosten der Hardware sowie die prozentualen oder fixen Gebühren, die bei jeder einzelnen Transaktion an den Zahlungsanbieter fließen. Händler müssten diese weiter an die Kunden geben, um ihre Margen zu schützen. In Zeiten anhaltender Konsumzurückhaltung und ohnehin angespannter Betriebslage ist dieser Spielraum jedoch extrem begrenzt.
Sollte die Regelung kommt, gibt es kaum Ausweichmöglichkeiten. Passiert der Gesetzentwurf den Bundestag, führt an der Umsetzung kein Weg vorbei. Betriebe tun gut daran, den Gesetzesprozess genauestens zu verfolgen, anstatt auf ein Kippen der Regelung zu hoffen. Händler und Gastronomen sind gut beraten jetzt schon nach mobilen, monatlich kündbaren App- und Kartenleser-Lösungen zu suchen , um hohe Mindestvertragslaufzeiten und überhöhte Transaktionsgebühren zu vermeiden. Die Anbieter könnten diese nämlich noch einmal anheben bevor das Gesetz verabschiedet wird und in Kraft tritt.