EuroCommerce unterstützt den Digitalen Produktpass für Textilien, fordert aber begrenzte Datenanforderungen, eine Ausrichtung auf Modellebene und abgestufte Zugriffsrechte.
Der Digitale Produktpass (DPP) soll Verbauchern nähere Informationen zu Nachhaltigkeit und Complicance lieferen. Das soll der neuen EU-Ökodesignverordnung entsprechen. EuroCommerce unterstützt das Vorhaben laut vorliegendem Bericht grundsätzlich, warnt jedoch vor einer überladenen Ausgestaltung. Der Pass müsse schlank, praxistauglich und auf relevante Angaben begrenzt sein.
Produktpass auf Modellebene statt Einzelserialisierung
Der europäische Handelsverband plädiert für einen modellbasierten Produktpass. Nachhaltigkeits-, Haltbarkeits-, Chemikalien- und Konformitätsinformationen würden überwiegend bereits auf Modellebene erhoben. Eine verpflichtende Kennzeichnung jedes einzelnen Produkts oder jeder Charge könnte dagegen hohe Investitionen in IT, Datenmanagement und in die Rückverfolgbarkeit erfordern. Besonders kleine und mittlere Unternehmen würden dadurch belastet werden.
Der DPP solle nach den Verbandsforderungen vor allem relevante Nachhaltigkeits- und Compliance-Informationen bereitstellen. Er dürfe nicht zu einer umfassenden Datensammlung oder einem digitalen Dokumentenarchiv werden. Je größer der Pflichtumfang, desto höher seien Aufwand und Risiko widersprüchlicher oder nicht aktueller Angaben entlang der Lieferkette.
Bestehende Regeln und Zertifikate nutzen
EuroCommerce fordert, bestehende EU-Regelungen und Zertifizierungssysteme möglichst als Grundlage zu verwenden. Genannt werden unter anderem die Textilkennzeichnungsverordnung, die Chemikalienverordnung REACH und vorhandene Zertifikate. Damit könnten Unternehmen auf etablierte Compliance-Prozesse zurückgreifen, anstatt Daten für den Produktpass vollständig neu zu erheben.
Bei recycelten Materialien hält der Verband eine Angabe des Anteils in Prozent für ausreichend. Zusätzliche Informationen zum absoluten Gewicht oder zur Herkunft des Rezyklats würden die Umsetzung aus seiner Sicht unnötig erschweren.
Abgestufter Zugriff nach dem Need-to-know-Prinzip
Für den Datenzugriff schlägt EuroCommerce ein abgestuftes Modell vor. Verbraucher sollen verständliche und kaufrelevante Informationen erhalten. Detaillierte technische Angaben, Chemikalieninformationen, Produktionsstandorte und vertrauliche Unternehmensdaten sollen dagegen Behörden vorbehalten bleiben.
Ausführliche Prüfunterlagen, Laborberichte und Zertifikate sollten laut Bericht bei den Unternehmen vorgehalten und nur auf behördliche Anfrage bereitgestellt werden. Damit würde der Produktpass nicht automatisch zum öffentlich zugänglichen Archiv sämtlicher Nachweise.
Herausforderung für die Handelsinfrastruktur
Neue Auflagen verunsichern Händler anfänglich, doch war die Organisation von Produktdaten stets eine zentrale Aufgabe. Von nun an müssen Händler klären, welche Angaben von Marken und Lieferanten sie für Verbaucher bereitstellen oder welche Zertifikate noch aktuell sind. Es muss innerhalb eines Betriebs geklärt werden, wer für die Pflege der Informationen zuständig ist. Entscheidend wird jedoch sein, dass Datenqualität, Aktualität und Zuständigkeiten entlang der Lieferkette eindeutig geregelt sind, um den neuen Auflagen zu entsprechen.