Die EU plant strengere Regeln für Social Media, Spieleplattformen und KI-Angebote. Vorgesehen sind private Konten, Altersgrenzen und weniger Suchtmechanismen.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen auf digitalen Plattformen soll in der Europäischen Union deutlich verschärft werden. Die EU-Kommission plant laut HORIZONT und dpa neue Vorgaben für soziale Netzwerke, bestimmte Spieleplattformen und KI-Angebote für Minderjährige. Anbieter sollen künftig nachweisen müssen, dass ihre Dienste sicher gestaltet sind. Die Vorschläge sind noch kein geltendes Recht.
Private Konten und geschützte Standardeinstellungen
Für Konten von Minderjährigen sind mehrere verbindliche Standards vorgesehen. Andere Personen sollen sich leicht blockieren und stummschalten lassen. Konten sollen standardmäßig privat sein. Der Zugriff auf Standortdaten, Kamera und Mikrofon soll zunächst deaktiviert werden. Eigene Livestreams sollen Minderjährige nach den Plänen nicht starten dürfen.
Auch die Alterskontrolle würde stärker in den Mittelpunkt rücken. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte dem Bericht zufolge: „Vorher gibt es keinen Zugang zu den Minderjährigen." Anbieter sollen demnach erst Zugang gewähren, wenn sie ihre Schutzvorkehrungen und die Alterszuordnung nachweisen können.
Empfehlungsfeeds und endloses Scrollen
Die Kommission will zudem suchtfördernde Gestaltung begrenzen. Personalisierte Empfehlungsfeeds, die Jugendliche zu schädlichen Inhalten führen können, sollen unzulässig sein. Gleiches gilt für endloses Scrollen ohne technische Unterbrechungen. Plattformen müssten nachweisen, dass ihre Dienste nicht gezielt süchtig machend gestaltet sind.
Die geplanten Vorgaben könnten damit zentrale Funktionen digitaler Plattformen betreffen. Welche Folgen sich daraus für Empfehlungslogik, Werbung und Produktsuche ergeben, hängt jedoch davon ab, welche Regeln am Ende beschlossen werden.
Altersstufen mit festen Grenzen
Für verschiedene Altersgruppen sieht der Bericht weitere Einschränkungen vor:
- Drei bis 13 Jahre: keine eigenen Konten oder Geräte; über elterliche Konten höchstens eine Stunde täglich auf kinderfreundlichen Videoplattformen
- Ab 13 Jahren: zunächst von Eltern eingerichtete und beaufsichtigte Mini-Konten mit ebenfalls einer Stunde täglicher Nutzung
- Ab 15 Jahren: eigene Nutzerkonten grundsätzlich möglich
Die Anbieter müssten das Alter ihrer Nutzer kontrollieren. Wie diese Kontrolle technisch und datenschutzrechtlich ausgestaltet werden soll, ist in den bisher bekannten Vorschlägen offen.
Entscheidung kann Jahre dauern
Ob und in welcher Form die Pläne umgesetzt werden, ist unklar. Zunächst müssen sich das Europäische Parlament und die 27 Mitgliedstaaten mit ihnen befassen. Dieser Prozess kann Monate oder Jahre dauern. Bis zu einer Einigung bleiben daher auch die endgültigen Altersgrenzen, Nutzungszeiten und technischen Anforderungen offen.