Die EU-Verpackungsverordnung stärkt Wiederverwendung und Recycling. Für Händler entstehen im grenzüberschreitenden Versand möglicherweise neue Registrierungs- und Vertretungspflichten.
Die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, soll einen einheitlichen Rahmen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen schaffen. Ziele sind mehr Wiederverwendung, höhere Recyclingquoten und eine stärkere Nutzung von Verpackungen in der Kreislaufwirtschaft. Für Händler könnte die Umsetzung zugleich zusätzlichen Aufwand bei Registrierung und grenzüberschreitendem Versand bedeuten.
Bundesregierung schlägt Ausnahmen vor
Die Bundesregierung hat laut Bericht einen Änderungsvorschlag in Brüssel eingebracht. Unternehmen, die weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr in Verkehr bringen, sollen demnach von der Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten ausgenommen werden. Das könnte insbesondere kleinere Händler und Unternehmen mit begrenzten Verpackungsmengen entlasten.
Darüber hinaus soll die Umsetzung neuer Registrierungspflichten bis Mitte 2028 ausgesetzt werden, sofern bis dahin noch kein zentrales europäisches Registrierungssystem verfügbar ist. Die Übergangsfrist soll Unternehmen mehr Zeit für die Anpassung ihrer Prozesse geben.
One-Stop-Shop soll Registrierung vereinheitlichen
Vorgesehen ist ein europäischer One-Stop-Shop, über den sich Unternehmen künftig einheitlich für den EU-Markt registrieren könnten. Laut Bericht unterscheiden sich die Anforderungen der Mitgliedstaaten bislang teilweise erheblich. Eine nationale Sonderregelung reiche nach Einschätzung der Bundesregierung deshalb nicht aus. Die Änderungen müssten direkt in der PPWR auf EU-Ebene verankert werden.
Für Händler hängt der Nutzen einer zentralen Registrierung davon ab, ob die Mitgliedstaaten ihre Datenerfordernisse tatsächlich angleichen. Unterschiedliche Vorgaben könnten den Verwaltungsaufwand trotz eines gemeinsamen Portals aufrechterhalten.
bevh fordert weitergehende Harmonisierung
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) begrüßt laut Bericht die geplante zentrale Registrierung. Die vorgeschlagenen Entlastungen hält der Verband jedoch für unzureichend. Er fordert die vollständige Abschaffung der Bevollmächtigtenpflicht sowie stärker harmonisierte Herstellerpflichten.
Nach Einschätzung des bevh kann eine zentrale Registrierung nur wirken, wenn die Mitgliedstaaten einheitliche Datenanforderungen verwenden. Die dafür erforderliche Durchführungsverordnung sei verspätet und befinde sich erst im Gesetzgebungsverfahren. Für Unternehmen bleiben damit wichtige Details der Umsetzung offen.
Händler müssen daher ihre Verpackungsmengen und die bestehenden Registrierungspflichten im EU-Versand im Blick behalten. Entscheidend wird sein, ob die geplanten Erleichterungen und ein tatsächlich einheitliches Registrierungssystem in der PPWR verankert werden.