Die Bundesregierung plant das Aus für offene Ladenkassen ab 100.000 Euro Umsatz. Der Handelsverband fordert klare Ausnahmen für bargeldlose Betriebe.
Die Bundesregierung plant im Rahmen ihrer Strategie zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2028. Die Vorgabe soll für alle Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro gelten. Damit stünde das Aus für die bisher zulässige offene Ladenkasse bevor. Während für elektronische Kassensysteme bereits die Vorgaben der Kassensicherungsverordnung samt zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) greifen, müssten künftig auch Betriebe mit rein manueller Kassenführung aufrüsten.
HDE fordert Ausrichtung am tatsächlichen Bargeldanteil
Der Handelsverband Deutschland (HDE) übt deutliche Kritik an dem Vorhaben in einer Pressemitteilung. Zwar unterstützt der Verband Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung, hält die geplante Umsatzgrenze von 100.000 Euro jedoch für pauschal und sachlich ungeeignet. Nach Einschätzung des HDE lässt der Gesamtumsatz keine verlässlichen Rückschlüsse auf das reale Manipulationsrisiko zu. Da viele Händler ihre Einnahmen inzwischen fast vollständig digital erzielen und kaum Barbestände führen, verpuffe der fiskalische Nutzen. Der Verband fordert deshalb, die Pflicht primär am tatsächlichen Bargeldaufkommen zu bemessen und klare Ausnahmeregelungen für bargeldlose Geschäftsmodelle zu schaffen.
Bürokratiebelastung und Rufe nach Reform der Belegausgabepflicht
Die Umstellung bedeutet für die Branche erhebliche Belastungen. Der stationäre Handel wird bereits durch eine anhaltende Konsumflaute gebeutelt. Neue Investitionen bis 2028 könnten finanziellen Druck aufbauen, die vor allem kleine Betriebe belasten würden. Allerdings betrifft das auch Großunternehmen, die ihre bestehenden IT-Systeme und Schnittstellen aufwendig anpassen müssten.
Zudem bemängelt der HDE, dass der Gesetzgeber die Neuregelung nicht mit einer Abschaffung der obligatorischen Belegausgabepflicht verbindet. Nach Ansicht der Branchenvertretung sollten Kassenbons künftig nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Kundschaft ausgegeben werden, um unnötige Kosten und bürokratischen Mehraufwand im Betriebsalltag wirksam zu reduzieren.