Die Deutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht gegen den Netto Marken-Discount. Zukünftig darf dieser nicht mit ungenauen Nachhaltigkeitsversprechen werben.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im juristischen Vorgehen gegen zweifelhafte Nachhaltigkeitsversprechen einen weiteren Erfolg erzielt. Der Lebensmitteleinzelhändler Netto Marken-Discount musste im Streit um Werbeaussagen eine gerichtliche Niederlage einstecken. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation konnte ihre juristische Position gegen den Discounter erfolgreich durchsetzen.
Netto darf den Werbeslogan "Gutes Futter - aus umweltschonden Anbau" nicht mehr verwenden.
Umstrittene Werbeaussagen auf Molkereiprodukten
Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung war eine Werbekampagne für verschiedene Joghurtprodukte des Discounters. Netto hatte die Produkte unter anderem mit dem Werbeslogan "Gutes Futter – aus umweltschonendem Anbau" beworben. Die Deutsche Umwelthilfe stufte diese Angaben als irreführend ein und ging rechtlich dagegen vor.
Verstärktes Vorgehen gegen Greenwashing
Die Umwelthilfe geht seit längerer Zeit verstärkt gegen Unternehmen und Werbeaussagen vor, die nach ihrer Auffassung irreführende Angaben zur Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit enthalten. Das juristische Vorgehen gegen sogenanntes Greenwashing soll sicherstellen, dass Werbeversprechen im Lebensmitteleinzelhandel transparent und nachvollziehbar bleiben.
Für Händler und Hersteller verdeutlicht die Entscheidung, dass freiwillige Umwelt- und Nachhaltigkeitsangaben strengen rechtlichen Vorgaben unterliegen und vor Gericht stichhaltig belegt werden müssen. Ansonsten drohen rechtliche Auseinandersetzungen.