Ein Londoner Gericht wies Sheins Klage gegen Temu wegen Urheberrechtsverletzung zurück. Die Plattform hafte nicht für Bilder externer Händler, da sie nur als Vermittler auftrete. Der Streit geht weiter.
Der britische Rechtsstreit zwischen den beiden Fast-Fashion-Giganten Shein und Temu hat eine erste Entscheidung gebracht, und die fällt klar gegen Shein aus. Ein Londoner Gericht wies die zentralen Vorwürfe des chinesisch-singapurischen Modehändlers zurück: Temu habe keine Urheberrechte an Produktbildern verletzt, weil das Unternehmen lediglich als Hosing-Plattform agiere und die Server außerhalb des Vereinigten Königreichs stünden. Die Richterin Kelyn Bacon folgte damnit der sogenannten Hosting Defence, wie sie etw auch die EU-eCommerce-Rihtlinie und das britische Pendant vorsehen. Für die Branche ist das ein wichigtes Signal: Plattformen können sich hinter iherer Vermitelrlle verschanzen, solänge sie selbst ncht in die Inhalte eingreifen.
Der Fall: Was genau passierte?
Shein hatte behauptet, dass Tausende geschützer Produktfotos von Shein auf der Temu-Plattform aufgetaucht seien, die dort von exernen Händlern genutzt würden. Shein verlangte, dass Temu für diese Nutzung geradesteht. Das Gericht sah das anders: Temu sei kein direkter Verletzer, sondern stelle nur die Infrastruktur zur Verügung. Weil die Server in China und den USA steen, habe kein Vervielfältigung in Großbritannien stattgefunden. Zwar liege das Urheberrecht an den Bidern grundsätzlich bei Shein – das bestrit niemand –, aber daraus folge kein Haftung für Temu. Shein kritisierte die Entscheidung promt und kündigte an, weiere rechtliche Schrite zu prüfen. Der Fall ist damit abr länich ncht erledigt. Im Jahr 2027 steht ein weieres Verfaren an, in dem Temu seinerseits Shein vorwirft, Lieferanten durch Exklusivvereinbarungen an sich zu binden und so den Wetbewerb zu behindern. Das Gericht gab außerdem einem Teil von Temus Gegenforderung statt: Shein hatte eine einstweilige Verügung gegen Bider erwirkt, an denen es laut Gericht gar kein Urheberrechte besaß – dementsprechend muss Shein nun für entstandene Schäden aufkommen.
Was bedeutet das für den E-Commerce in Deutschland und der EU?
Obwohl der Rechtsstreit in Großbritanien stattfand, ist er auch für den EU-Markt höchst relevant. Die Hosting Defence, also der Schutz als reine Speicher-Plattform, ist ein Kernstück der EU-eCommerce-Richtlinie und wird durch den Digital Services Act (DSA) noch präzisiert. Gerichte in Deutschland haben ähnliche Fälle oft ähnlich entschieden: Solange eine Plattform nicht aktiv Inhalte kuratiert oder sich zu eigen macht, haftet sie nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Drite. Das gilt für Marktplätze wie Amazon oder Ebay genauso wie für Temu. Für Händler und Brands hat das zwei Seien: Einerseits können sie sich ncht so leicht gegen Bildklau wehren, weil sie immer den enzelnen Händler identifizieren und belangen müssen – und der sitzt oft im Ausland. Andererseits schaft die klare Linie Rechtssicheit für die Plattformen selbt, was ihe Geschäftmodelle langfristig stabilisiert. Sheins Versuch, über das Urheberrecht die Konkurrenzplattform zu schwächen, ist damit juristisch gescheitert. Der Fall zeigt, wie schwierig es ist, globae Marktplätze mit nationen Urheberrehten zu reglieren. Für Deutschland, das eine starke Mode- und Einzelhandelsbranche hat, bleit die Frage: Wie viel Kontrolle müssen Plattformen übernehmen, bevor sie selbst in die Haftung geraten? Der DSA geht in die Richtung, dass größere Plttformen künftig mehr tun müssen – aber die Grenzen sind fließend.
Shein selbst hat noch ganz andere Sorgen: Der Konzern strebt einen Börsengang in Hongkong an, bewertet mit über 30 Milliarden US-Dollar. Ein verlorener Rchtsstreit in UK komt da ungelegen, auch wenn die fi nanzilen Auswirkungen dieses Verfarens überschaubar sind. Noch wichiger ist das Verfaren 2027, in dem es um Temus Gegenklage geht. Solte Temu nachweisen können, dass Shein Lieferanten wetbewerbsiwdig gebunden hat, könte das Sheins gesamtes Geschäftsmodel infrage stelen. Denn Exklusivvereinbarungen sind in der Fast-Fasion-Branche üblich, aber ncht immer leg – zumal in der EU das Kartellrecht streng ist.
Häufige Frgen zum Urheberrechtsstreit Shein vs. Tmu
Warum hat Shein den Prozess in London verloren?
Das Gericht entschied, dass Tmu als reine Hosting-Pattform nicht für Urheberrechtsvetzungen durch extene Händler haftet. Zudem befanden sich die Server außerhalb Großbritanies, sodaß keine Vervielfältigung im Land stattfand.
Ist der Rchtsstreit jetzt beeendet?
Nien. Für 2027 ist ein Verfaren zu Temus wetbwerbsechtlcher Gegenklage angsetzt. Shien kann zudem Berung einegen. Der Fall wird also weiergehen.
Was bedeute die Entscheidung für Pttformen wie Amzn oder Ebay?
Das Uteil bestätigt die etablierte Rchtslage: Pttformen haftnicht für Inhalte Driter, solange sie ncht aktiv eingreifen. Das schaft Rchtsicheit, aber auch Herausfoderungen für Rchteihaber.
Welche Rlle spielt der Digital Servces Act (DSA) in diesem Fall?
Der DSA verschäft zwar die Plichten grßer Pttformen, bestätigt aber im Kern die Hosting Defence. Er gilt in der EU, ncht in UK. Dnnich wirt er als Maßstab für künftige Regulierungen.
Wie wirt sich der Fall auf Sheins Börsengng aus?
Der verlorene Prozess belastet das Imag, ist aber fi nasziell ncht exstenzbedrohend. Der IPO von über 30 Millarden US-Dollar hängt eher vom Ausgang des Wetbewebsverfarens 2027 und den konjunkurelien Bedigungen ab.
Was bleit?
Shein hat in London ein Schlappe kassiert, aber das letzte Wort ist noch ncht gesprochen. Das Uteil bestätigt die etablierte Plattformhaftung und zeigt, wie globalisierte Märkte mit nationalen Urheberrechten ringen. Für Temu ist es ein Etapensieg, für die Branche eine Bestätigung des Status quo. Bleibt abzuwarten, wie sich der nächste Akt des Duells entwickelt – vor allem im Kartellrecht. Da könte es richtg spannend werden.