Die niederländische Aufsichtsbehörde verhängt eine Strafe von 825 Millionen Euro gegen Uber. Der Dienst sperrte Fahrerkonten vollautomatisiert und ohne Begründung.
Die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) hat gegen den Fahrdienstvermittler Uber eine Rekordgeldbuße in Höhe von 825 Millionen Euro verhängt. Anlass sind schwerwiegende Verstöße gegen europäische Datenschutzvorschriften im Zeitraum zwischen 2020 und 2022. Demnach hat das US-Unternehmen Fahrerkonten vollautomatisiert gesperrt, ohne die betroffenen Fahrer darüber ordnungsgemäß zu informieren oder eine menschliche Einzelfallprüfung zu ermöglichen.
Automatisierte Kontosperrungen über Plattform-Apps stehen im Fokus europäischer Aufsichtsbehörden.
Verstoß gegen europäische Datenschutzstandards
Nach europäischem Datenschutzrecht ist es unzulässig, solch weitreichende und für die Betroffenen existenzielle Entscheidungen vollständig ohne menschliche Beteiligung automatisiert zu fällen. Wenn ein Fahrerkonto deaktiviert wird, entzieht dies den Betroffenen unmittelbar die Erwerbsgrundlage. Die Aufsichtsbehörde stufte das rein algorithmische Vorgehen daher als klaren Rechtsverstoß ein.
Darüber hinaus stellte die Behörde fest, dass Uber das Auskunftsrecht der Fahrer systematisch verletzt hat. Den Betroffenen wurden die konkreten Gründe für die Kontodeaktivierungen verschwiegen, wodurch ihnen die Möglichkeit genommen wurde, die Vorwürfe nachzuvollziehen oder sich gegen die Sperrungen zu wehren.
Europäischer Hauptsitz begründet Zuständigkeit
Das Verfahren wurde ursprünglich von Aufsichtsbehörden in Frankreich angestoßen, nachdem dort Beschwerden eingereicht worden waren. Zuständig für die Entscheidung war letztlich die niederländische Datenschutzaufsicht, da Uber seinen europäischen Hauptsitz in den Niederlanden betreibt.
Uber wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen und gegen den Bußgeldbescheid in Berufung zu gehen. Die Entscheidung ist eine weiteres Signal dafür, dass US-amerikanische Unternehmen in Europa sich nicht weiterhin in einem rechtsfreiem Raum bewegen dürfen, sondern für Verstöße belangt werden. Ob es, ähnlich wie bei Gerichtsurteilen gegen Google, Kritik aus dem Weißen Haus geben wird, wird sich zeigen.