Die geplante Zuckersteuer könnte weit über klassische Limonaden hinausgehen. Hersteller und Handel müssen sich auf neue Produkte, Preise und Abläufe einstellen.
Bei zuckerhaltigen Getränken sieht der deutsche Bundestag rot.
Eine mögliche deutsche Zuckersteuer könnte den Getränkemarkt ab 2027 deutlich stärker betreffen als bislang angenommen. Laut einem Bericht werden neben klassischen zuckerhaltigen Limonaden auch Fruchtnektare, Smoothies, bestimmte Säfte, Milchmischgetränke und pflanzliche Alternativen wie Haferdrinks diskutiert. Auch alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sowie ausschließlich mit Süßstoffen gesüßte Light- und Zero-Produkte könnten einbezogen werden.
Reichweite und Schwellenwerte sind offen
Die konkreten Eckpunkte der Abgabe stehen noch nicht fest. Im Gespräch sind drei Tarifstufen und ein möglicher Einstieg ab 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Das Bundeslandwirtschaftsministerium lehnt eine besonders weitreichende Einbeziehung weiterer Produktgruppen und Süßungsmittel laut Bericht ab und favorisiert einen Schwellenwert von mehr als fünf Gramm je 100 Milliliter.
Zusätzlich könnten Sirupe, Konzentrate und Granulate berücksichtigt werden. Damit sollen Ausweichmöglichkeiten durch andere Produktformen oder eine Verlagerung der Süßung begrenzt werden. Als mögliche Belastung stehen für bestimmte Getränke und süßstoffgesüßte Produkte 26 Cent je Liter im Raum. Die Finanzkommission Gesundheit hatte zuvor rund 26 Cent bei mehr als fünf Gramm Zucker und etwa 32 Cent oberhalb von acht Gramm je Liter vorgeschlagen.
Preise und Margen geraten unter Druck
Bei einem Satz von 26 Cent je Liter würde eine 1,5-Liter-Flasche rechnerisch um 39 Cent belastet, bei 32 Cent wären es 48 Cent. Wie stark diese Kosten an Verbraucher weitergegeben werden, hängt von der Preisstrategie der Hersteller, den Margen und der Verhandlungsmacht des Handels ab. Unternehmen könnten die Abgabe teilweise auffangen, Preise anheben oder Rezepturen verändern. Dadurch könnte sich das Preisgefüge zwischen Markenartikeln, Eigenmarken, klassischen Produkten und Zero-Varianten verschieben.
Branche fordert Übergangsfrist
Ein Start im Januar 2027 würde Hersteller und Lebensmittelhandel vor einen engen Zeitplan stellen. Nach Angaben von Wirtschaftsverbänden müssten unter anderem Rezepturen, Preiskalkulationen, Verpackungen, IT-Systeme, Produktionsabläufe und Liefervereinbarungen angepasst werden. Im Handel kämen die Pflege von Artikeldaten, Preiskennzeichnung und die Abstimmung mit Lieferanten hinzu. Die Verbände warnen deshalb vor einem zu frühen Beginn und verweisen auf den Bedarf einer Übergangsfrist.
Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Einnahmen von rund 650 Millionen Euro. Langfristig hatte die Finanzkommission Gesundheit ein jährliches Aufkommen von etwa 450 Millionen Euro kalkuliert. Reichweite, Steuersätze und Starttermin bleiben jedoch offen. Für Unternehmen dürfte daher zunächst entscheidend sein, verschiedene Szenarien für Preise, Margen, Rezepturen und Sortimente durchzurechnen.